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Vereinsheim muss zunächst geschlossen bleiben

Leider wurde erst am Samstag die neue Verordnung hinsichtlich der Corona-Maßnahmen für Gaststättenbetriebe beschlossen. Hierdrin heißt es: "Der Betrieb von Gaststätten in Gebäuden, bei denen der Schankwirtschaftsbetrieb den Speisewirtschaftsbetrieb deutlich übersteigt, ist verboten". Daher muss unser Clubheim noch geschlossen bleiben. Der Zugang zum Sportplatz ist daher nur über den Seiteneingang/Terrasse möglich. Der Sportbetrieb kann, mit den entsprechenden Auflagen, durchgeführt werden.